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… und schon eine gute Nachricht für alle FH-Absolventen, die mit dem Gedanken spielen, die Zulassung als Vertreter vor dem europäischen Patentamt anzustreben:

Laut einer Entscheidung des Broad of appeal 26.10.2007 (Aktenzeichen D 0003/07) muss aus Gründen der Gleichberechtigung der Abschluss an einer deutschen Fachhochschule (der bekanntlich vier Jahre dauert) mit dem „Bachelor’s degree with honours“ (der auch vier Jahre dauert) gleichgesetzt werden. Somit ist laut der Beschwerdekammmer ein um drei Jahre verlängertes Praktikum nach Artikel 3 nicht notwendig , um die Zulassungsbedingungen nach Artikel 10 VEP für die europäische Eignungsprüfung zu erfüllen.

Kurz gesagt: Nach einer Praktikumszeit von mind. 3 Jahren kann auch ein Dipl.Ing. (FH) an der Zulassungsprüfung teilnehmen. – Viel Glück!

Quelle: http://legal.european-patent-office.org/dg3/updates/2007_12_03.htm

Geschrieben von Skribinto

Montag, 10. Dezember 2007 um 12:18

Veröffentlicht in EPA

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