Archiv für Januar 2008
Abmahnpraxis der Musikindustrie
Als ich vor kurzem gehört hatte, wie die Musikindustrie vor geht um an die Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern, die Filesharing betreiben, heranzukommen, hatte ich schon ein seltsames Gefühl, dass das nicht ganz korrekt ist. Zumal gemunkelt wird, dass sogenannte Tracer verwendet werden, um an die IP der Nutzer heranzukommen.
Nun hat das Amtsgericht Hamburg-Altona dem vorerst eine Absage erteilt. Ich bin mal gespannt, wie die Rechtsprechung in Zukunft mit dieser Praxis umgeht…
Relaunch der Website
Nach einem ersten dilettantischen Versuch einer Website habe ich gestern Abend einen Relaunch der IP Takeaway – Webseite gestartet. Diesmal mit eigener Domain: ip-takeaway.de
Ich freu’ mich auf Kommentare, konstruktive Kritik und Vorschläge dahingehend, was in Zukunft alles auf der Seite zu finden sein soll.
Stand der Technik
Das EPA warnt vor Betrügern
„Zahlreiche Patentanmelder und Patentinhaber haben das Europäische Patentamt darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen und Einzelpersonen – unter Verwendung amtlich erscheinender Bezeichnungen, Abkürzungen oder Embleme – zur gesetzlich nicht wirksamen Eintragung von Patenten in nichtamtlichen Registern oder Publikationen einladen.Das Europäische Patentamt weist darauf hin, dass eine gesetzlich wirksame Veröffentlichung bzw. Eintragung von europäischen Patentanmeldungen und Patenten nur über das Europäische Patentamt erreicht werden kann und dass die Eintragung in das europäische Patentregister von Amts wegen erfolgt.
Das Europäische Patentamt warnt eindringlich vor den irreführenden Machenschaften solcher Unternehmen und Einzelpersonen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, dass die angebotenen Leistungen keinerlei Rechtswirkung entfalten: Eine Zahlungsverpflichtung besteht daher nicht.„(Quelle: Mitteilung des EPA)
EPÜ 2000
Eine gute Zusammenfassung zu den Neuerungen des EPÜ 2000 bietet die Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Präsentation stellt die neue und die alte EPÜ gegenüber und streicht die wesentlichen Verfahrensweisen heraus, die sich aus dem EPÜ ergeben.
Patent oder Gebrauchsmuster?
Grade als Privaterfinder stellt sich die Frage: Ist es sinnvoller ein Gebrauchsmuster oder ein Patent anzumelden? Eine allgemein gültige Antwort lässt sich da zwar nicht geben, jedoch möchte ich hier einmal die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster aufführen.
Das Gebrauchsmuster
- Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre
- Die Anmeldung wird nicht geprüft sondern innerhalb von drei Monaten eingetragen (sprich man bekommt ohne Weiteres ein Schutzrecht auf das Rad oder den Ottomotor)
- Es gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten
- Es können keine Verfahren geschützt werden
- Wikipedia - Gebrauchsmustergesetz
Das Patent
- Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre (ab Anmeldetag bzw. Prioritätstag)
- Die Anmeldung wird auf Antrag geprüf. Das Prüfungsverfahren kann sich zwischen 1,5 bis 3 Jahren hinziehen.
- Die Anmeldung wird erst nach 18Monaten veröffentlicht.
- Erst ab Erteilung des Patentes ist das Schutzrecht in Kraft und es kann daraus hervorgegangen werden.
- Es gibt keine Neuheitsschonfrist: Wenn die Erfindung vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich ist (auf einer Messe, Beustelle usw…) ist die Neuheit verwirkt.
- Verfahren können geschützt werden.
- Wikipedia - Patentgesetzt
Wesentlich ist, dass zwar aus einem Gebrauchsmuster gegen einen Mitbewerber hervorgegangen werden kann (genauso wie bei einem Patent), jedoch kann sich ein Gebrauchsmuster schnell als nicht rechtsbeständig erweisen, da es nicht geprüft ist. Eine eigene (professionelle) Recherche -die übrigens auch das DPMA anbietet- sollte daher erfolgen, bevor ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird.
Das Los der Privaterfinder
Dass es Privaterfinder schwer haben, sich in der Patentwelt zu behaupten ist wohl allgemein bekannt. Meist haben diese vollkommen überzogene Vorstellungen davon, was ihr Patent wert ist, sie erfinden das Rad neu, oder meinen, dass ihre Erfindung – nur weil es noch nichts entsprechendes auf dem Markt gibt – die Innovation sei, auf die die Welt gewartet hat.
Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem, wie ich fand, eher positiven Fall einer Privaterfinderin. Sie kam gut vorbereitet in das Beratungsgespräch mit dem Patentanwalt und mir (ich war eher ein Zuhörer und potentieller Ausarbeiter des Gebrauchsmusters). Sie hatte sich im Patentinformationszentrum Aachen über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten informiert und war auch so clever, und hatte nach Stand der Technik recherchiert (oder recherchieren lassen).
Anhand des Standes der Technik, den sie mitgebracht hatte ließ sich schnell erkennen, dass ihre Erfindung zwar ggf. neu ist, jedoch der Frage nach der erfinderischen Tätigkeit nicht standhalten würde. Sprich es wurde keine Druckschrift gefunden, die genau das hergab, was sie entwickelt hatte, jedoch ließ sich aus der Kombination zweier Druckschriften ihre Erfindung herleiten – schade drum, ich fand’s nämlich clever
Es wurde ihr somit geraten nicht das Geld in die Hand zu nehmen und ein Gebrauchsmuster ausarbeiten zu lassen, da dieses – selbst wenn es eingetragen würde – nicht rechtsbeständig ist. Wenn mit einem solchen Gebrauchsmuster an eine herstellende Firma herangetreten wird, so ist das erste, was die Patent-, Entwicklungs- oder Marketingabteilung macht, nachzuforschen, ob sie auf das vermeindliche Schutzrecht achtgeben müssen. Wenn sich dann herausstellt, dass das Schutzrecht nichts wert ist, wird die Idee auch schon mal übernommen, ohne dass der „Erfinder“ einen Cent dafür sieht.
Was also tun? Auch wenn diese Vorgehensweise eher risikobehaftet ist, so ist es eine Möglichkeit an die potenziellen Hersteller heranzutreten und ohne Schutzrecht und Geheimhaltungserklärung (die will in der Regel niemand unterschreiben) auf den „good will“ der Firma hoffen. Es ist vor allem wichtig mit nichts hinter dem Berg zu halten. Niemand hat Lust dem Erfinder – dessen Erfindung ggf. überhaupt nicht interessant für die Firma ist- alles aus der Nase zu ziehen. Das kostet nur Zeit und die hat niemand. Auch sollte man nicht mit überzogenen Forderungen an die Firma herantreten – lieber ergebnisoffen verhandeln und so einen Fuß in die Tür bekommen, falls man noch eine gute Idee hat.
Ich denke ein „Patentrezept“ dafür, wie man seine Erfindung verkaufen kann gibt es nicht. Jedoch ist die Erfindung von Privaterfindern meistens nicht so viel Wert, wie es von diesem erhofft wird. Beipielsweise erzählte mir ein Patentanwalt der Firma Braun, der bald darauf in Ruhestand ging, dass in seiner Zeit bei Braun etwa 4 000 Privaterfindungen bei ihnen eingegangen seien – die sie auch alle brav gesichtet haben. Zwei wurden davon umgesetzt.
Und hier noch ein Beispiel wie man es nicht machen sollte…
Errata
Wie ich grade bemerkt habe ist das TiddlyWiki nicht online mit content füllbar. Scheinbar ist eine Speicherung neu eingegebener Daten lediglich lokal möglich- ich werd’ daran arbeiten…
IP Takeaway Homepage
Die IP Takeaway Homepage ist nun online unter www.alice-dsl.net/iptakeaway zu erreichen. Nein, ich habe mir bis dato keine Domain geleistet… werde das jedoch nachholen, sobald ich merke, dass das „allgemeine Interesses“ dafür besteht und/oder die Werbeeinnahmen steigen…
Über die Homepage ist auch das Wiki zu erreichen, dass ich angekündigt habe.
Viel Spaß beim stöbern!!!
IPC Revision 2008
Zum 01. Januar dieses Jahres trat die IPC-Version 2008.01 in Kraft. Diese betrifft die Klassen H04H 1/00 -H04H 1/14, H04H 3/00, H04H 5/00, H04H 7/00 – H04H 7/04 und 04H 9/00. Die Klassen der Rundfunkübertragung wurden damit wesentlich aufgebohrt.
Ich frage mich nur, wann und im welchem Umfang die Patente von vor 2008 reklassifiziert sind. Zwar profitiere ich von der feineren Klassifizierung wenn ich (beispielsweise in zwie Jahren) nach Veröffentlichungen von 2008 und danach suche; sobald ich jedoch einen größeren Zeitraum abdecken will, muss ich alle alten IPC-Versionen auch durchforsten. Dies macht die Sache wesentlich komplexer als mir lieb ist. Erst wenn ich in 20 Jahren in diesen neuen Klassen suche, gehen mir wahrscheinlich keine relevanten Druckschriften mehr durch die Lappen (vorausgesetzt, die Klasse wird nicht noch ein paar mal revidiert)…

