Patent oder Gebrauchsmuster?
Grade als Privaterfinder stellt sich die Frage: Ist es sinnvoller ein Gebrauchsmuster oder ein Patent anzumelden? Eine allgemein gültige Antwort lässt sich da zwar nicht geben, jedoch möchte ich hier einmal die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster aufführen.
Das Gebrauchsmuster
- Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre
- Die Anmeldung wird nicht geprüft sondern innerhalb von drei Monaten eingetragen (sprich man bekommt ohne Weiteres ein Schutzrecht auf das Rad oder den Ottomotor)
- Es gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten
- Es können keine Verfahren geschützt werden
- Wikipedia - Gebrauchsmustergesetz
Das Patent
- Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre (ab Anmeldetag bzw. Prioritätstag)
- Die Anmeldung wird auf Antrag geprüf. Das Prüfungsverfahren kann sich zwischen 1,5 bis 3 Jahren hinziehen.
- Die Anmeldung wird erst nach 18Monaten veröffentlicht.
- Erst ab Erteilung des Patentes ist das Schutzrecht in Kraft und es kann daraus hervorgegangen werden.
- Es gibt keine Neuheitsschonfrist: Wenn die Erfindung vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich ist (auf einer Messe, Beustelle usw…) ist die Neuheit verwirkt.
- Verfahren können geschützt werden.
- Wikipedia - Patentgesetzt
Wesentlich ist, dass zwar aus einem Gebrauchsmuster gegen einen Mitbewerber hervorgegangen werden kann (genauso wie bei einem Patent), jedoch kann sich ein Gebrauchsmuster schnell als nicht rechtsbeständig erweisen, da es nicht geprüft ist. Eine eigene (professionelle) Recherche -die übrigens auch das DPMA anbietet- sollte daher erfolgen, bevor ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird.

