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Das Londoner Übereinkommen tritt am 1. Mai 2008 in Kraft

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Das Londoner Übereinkommen, das die Übersetzungsgebühren für europäische Patente wesentlich reduzieren soll, tritt am 1. Mai dieses Jahres in Kraft.

Frankreich, der letzte notwendige Unterzeichner, hat am 29. Januar das Übereinkommen ratifiziert. Somit wird es in der Zukunft nicht mehr notwendig sein, in den derzeit 33 beteiligten Staaten eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache vorzunehmen. Es können lediglich die Länder eine Übersetzung der Patentansprüche (und nur dieser) anfordern, wenn die jeweilige Landessprache nicht mit einer der Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) des europäischen Patentamtes übereinstimmen.

Vollständige Übersetzungen werden dann nur noch im Verletzungsfall benötigt. Dies soll die Patentierungskosten um durchschnittlich etwa 30% herabsetzen – was vor allem dem Mittelstand zu Gute kommt.

Geschrieben von Skribinto

Donnerstag, 7. Februar 2008 um 12:45

Eine Antwort

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  1. [...] in EPA, Gesetze, Notizen aus der Praxis, Recherche by iptakeaway am April 19th, 2008 Das Londoner Übereinkommen bietet eine immense Vereinfachung bei der Validierung europäischer Patente und führt somit auch [...]

    Willkommen in Babel! « IP Takeaway

    Samstag, 19. April 2008 um 9:02


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