Nicht-technische Erfindungen
Zum Thema wie mit nichttechnischen Merkmalen in Bezug auf Neuheit und erfinderischer Tätigkeit umzugehen ist, hat die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes eine recht interessante Entscheidung getroffen.
In des Sache ging es um ein
Verfahren zum Schätzen des Absatzes eines Produkts in Verkaufsstellen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems [...]
Der Hauptanspruch (des ersten Hilfsantrages) behandelte ein technisches System, welches ein Verfahren zur Gewichtung von Verkaufsabsätzen bearbeitet. Die Fragestellung lautete: Wie ist mit Ansprüchen umzugehen, die sowohl technische als auch nichttechnische Merkmale aufweisen?
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass lediglich die technischen Merkmale des Anspruches betrachtet werden. Sind diese nicht neu oder erfinderisch, ist auch der Anspruch nicht patentfähig – selbst wenn nichttechnischen Merkmale im umgangssprachlichen Gebrauch als erfinderisch zu werten sind.
Das lässt sich auch auf sogenannte Softwareerfindung ausweiten bzw. anwenden…
Wer die vollständige Entscheidung lesen möchte, die hier bedient: T 154/04 – 3.5.01

