VZ für Studis
Werde ich jetzt abgemaht, weil ich VZ im Titel führe?
StudiVZ ist in aller Munde: Meine Frau hängt fasst täglich darin und nutzt dies als Hauptmedium, um sich mit ihren Kommilitonen über Fahrgemeinschaften, Arbeitsgruppen oder den Stand ihrer Ausarbeitungen abzusprechen. Als ob es keine E-Mail gäb’…
Die es nicht lieben, hassen es (oder haben einen Account bei Facebook) – oder verstehen zumindest nicht, warum man sich in einem Netzwerkverzeichnis entblößt, das ein derart schlechtes Image hat: Nicht nur, dass StudiVZ angekündigt hat, die Namen von mutmaßlichen Straftätern herauszugeben (beispielsweise wenn sich jemand mit einem Joint hat fotografieren lassen), sondern auch, dass die Holzbrink Gruppe (deren Tochter StudiVZ ist) mit einer äußerst aggressiven Abmahnwelle über andere Domaininhaber mit “VZ” herfällt.
In anderen Blogs wunderte man sich, dass die Abmahnungen schon in die Post gegangen sind, bevor das DPMA die Marke “StudiVZ” eingetragen hat (Eintragungstag ist der 04. März 2008). Jedoch hat die StudiVZ Limited eine europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet, die schon am 22.02.2008 eingetragen wurde (sie Bildmarke schon am 31.01.2008). Ich denke, hierauf stützen sich die Abmahnungen.
Wie es weiter geht, wird sich zeigen. Ich denke die Gemeinschaft wird sich nicht sehr lange in einem so unpopulären Netzwerk aufhalten und ggf. umziehen (es gibt ja alternativen). Zumindest kann ich jedem empfehlen, die Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten zurückzunehmen! Bisher haben 90% dem zugestimmt, in dem Glauben, sie würden damit interessantere Werbung bekommen… aber wozu StudiVZ die Daten noch benutzt, kann nicht abgesehen werden. Loyal haben die Betreiber sich bisher nicht gezeigt.
Hier eine Linkliste zum Thema:
http://www.hannesm.de/blog/?p=38
http://www.ra-maas.de/2008/03/03/vz-abmahnungen-die-naechste-abmahnwelle/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104224/from/rss09

