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Aus der Welt des geistigen Eigentums

Pilotprojekt Patent Prosecution Highway (PPH) mit dem japanischen Patentamt

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Kurze gegebenfalls ganz interessante Notiz:

Anmelder haben derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit, bei den deutschen und japanischen Patentbehörden eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, soweit die Patentanmeldung im jeweils anderen Amt vorangemeldet und zumindest ein Anspruch dort für patentfähig befunden wurde.

DPMA – Pph.

Gleiches wurde auch zwischen Japan und den USA vereinbart.

Geschrieben von Skribinto

Mittwoch, 3. September 2008 um 10:47

Veröffentlicht in DPMA

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